1. Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Rückschulung)
Es besteht jederzeit die Möglichkeit den festgestellten Förderbedarf zu überprüfen und ggf. eine Rückschulung an die Regelschule zu ermöglichen. Die Schüler haben die Möglichkeit durch einen Probeunterricht die neue Schule kennenzulernen.
2. Schulabschlüsse
3. Anschlussmöglichkeiten